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Kanzlei


Die Kanzlei wurde 2001 gegründet und berät seitdem mittelständische Unternehmen und Privatpersonen.
Unsere Kanzlei ist ausschliesslich zivilrechtlich ausgerichtet (also kein Strafrecht und öffentliches Recht) und deckt den Beratungsbedarf der kleinen und mittleren Unternehmen, der Einzelkaufleute und Privatpersonen ab.

Rechtsgebiete



Rechtsanwalt Schleinkofer ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht) sowie Urheberrecht tätig. Zur optimalen Betreuung unserer Mandanten in dieser komplexen und sich rasant entwickelnden Spezialmaterie kann Rechtsanwalt Schleinkofer auf mehr als 16 Jahre Berufserfahrung und weit mehr als 3.000 bearbeitete Fälle auf diesem Gebiet zurückblicken.

Abmahnung - keine überraschenden Kosten



Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Täglich erreichen uns Abmahnungen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten wie beispielweise dem Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, medienrechtliche oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen professionelle, schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sprechen Sie uns daher einfach unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung an, am besten per Mail an info@kanzlei-schleinkofer.de Sehr hilfreich wäre es, wenn Sie die erhaltene Abmahnung auch gleich per Mail mitsenden oder falls es per Mail nicht möglich ist, per Fax an 09402 – 948 9511.
Wir berechnen für die Ersteinschätzung nichts. Bevor Kosten entstehen, werden Sie informiert. Gerne können Sie uns auch per Telefon kontaktieren. Auch da stehen wir Ihnen  für ein erstes kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

Geben Sie keinesfalls ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte und dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hier lauern möglicherweise Gefahren, da Sie eine zu umfangreiche Unterlassungserklärung abgeben könnten, die zur Folge hätte, dass Sie auf Vertragsstrafe in Anspruch genommen werden könnten, obwohl dies durch eine korrekte Unterlassungserklärung vermieden hätte werden können. Schnell müssen Sie dann, aufgrund einer schlecht formulierten Unterlassungserklärung mehrere tausend Euro Vertragsstrafe zahlen. Viele meinen, dass es mit Zahlung der Abmahnkosten und der Unterlassungserklärung getan ist. Die unterschätzte Gefahr bei einer Abmahnung liegt vor allem in der Zeit nach Abgabe der Unterlassungserklärung.
Meist liegt der Abmahnung eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung bei, deren ungeprüfte Unterschrift fatale Folgen für Sie haben könnte, weil Sie damit Verpflichtungen eingehen, die Sie nicht mehr kündigen können.
Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, ist eine Beratung daher unerlässlich, um nur die Unterlassungserklärung in dem Umfang abzugeben, die abgegeben werden muss. Weiterhin werden wir alles daran setzen, die Abmahngebühren zu senken. Ohne Beratung wissen Sie nicht, welche Gebühren angemessen und üblich sind.  
Beachten Sie auch unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen, da der Abmahnende Klage einreichen oder eine einstweilige Verfügung beantragen könnte, was die Sache nur unnötig verteuern würde.  
Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf, sondern übersenden uns die Abmahnung und bitten um eine Ersteinschätzung. Wir werden - auch per Mail - unverzüglich antworten.

Sie müssen jemanden abmahnen?
Wir vertreten auch Markenrechtsinhaber und helfen die Rechte aus deren Marken durchzusetzen und zu verteidigen. Ebenso helfen wir auch einen fairen Wettbewerb zu erreichen und gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen, wenn etwas Falschinformationen verbreitet werden, mit überzogenen unverbindlichen Preisempfehlungen geworben wird u.v.m..
Sollten Sie gegen einen Mitbewerber vorgehen müssen, schicken Sie uns bitte auch eine Mail, Fax oder rufen Sie kurz an. Wir werden Ihnen auch da in einer kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen, ob es Sinn macht vorzugehen oder nicht.

HIER finden Sie einen kleinen Auszug unserer Gegnerliste.