Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Täglich erreichen uns
Abmahnungen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten wie beispielweise dem
Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Wenn auch Sie eine
wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, medienrechtliche oder
urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen professionelle,
schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sprechen Sie uns daher einfach unverbindlich
für eine kostenlose Ersteinschätzung an, am besten per Mail an info@kanzlei-schleinkofer.de. Sehr hilfreich wäre es, wenn Sie die erhaltene
Abmahnung auch gleich per Mail mitsenden oder falls es per Mail nicht möglich
ist, per Fax an 09402 – 948 9511.
Wir berechnen für die
Ersteinschätzung nichts. Bevor Kosten entstehen, werden Sie informiert. Gerne
können Sie uns auch per Telefon kontaktieren. Auch da stehen wir Ihnen für ein erstes kostenloses Erstgespräch zur
Verfügung.
Geben Sie keinesfalls ungeprüft eine vom Abmahner
vorformulierte und dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung
ab. Hier lauern möglicherweise Gefahren, da Sie eine zu umfangreiche
Unterlassungserklärung abgeben könnten, die zur Folge hätte, dass Sie auf
Vertragsstrafe in Anspruch genommen werden könnten, obwohl dies durch eine
korrekte Unterlassungserklärung vermieden hätte werden können. Schnell müssen
Sie dann, aufgrund einer schlecht formulierten Unterlassungserklärung mehrere
tausend Euro Vertragsstrafe zahlen. Viele meinen, dass es mit Zahlung der
Abmahnkosten und der Unterlassungserklärung getan ist. Die unterschätzte Gefahr
bei einer Abmahnung liegt vor allem in der Zeit nach Abgabe der
Unterlassungserklärung.
Meist liegt der Abmahnung eine bereits vorformulierte
Unterlassungserklärung bei, deren ungeprüfte Unterschrift fatale Folgen für Sie
haben könnte, weil Sie damit Verpflichtungen eingehen, die Sie nicht mehr
kündigen können.
Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, ist eine Beratung
daher unerlässlich, um nur die Unterlassungserklärung in dem Umfang abzugeben,
die abgegeben werden muss. Weiterhin werden wir alles daran setzen, die
Abmahngebühren zu senken. Ohne Beratung wissen Sie nicht, welche Gebühren
angemessen und üblich sind.
Beachten Sie auch unbedingt die in der Abmahnung gesetzten
Fristen, da der Abmahnende Klage einreichen oder eine einstweilige Verfügung
beantragen könnte, was die Sache nur unnötig verteuern würde.
Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf, sondern
übersenden uns die Abmahnung und bitten um eine Ersteinschätzung. Wir werden -
auch per Mail - unverzüglich antworten.
Sie müssen jemanden abmahnen?
Wir vertreten auch Markenrechtsinhaber und helfen die Rechte
aus deren Marken durchzusetzen und zu verteidigen. Ebenso helfen wir auch einen
fairen Wettbewerb zu erreichen und gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen, wenn
etwas Falschinformationen verbreitet werden, mit überzogenen unverbindlichen
Preisempfehlungen geworben wird u.v.m..
Sollten Sie gegen einen Mitbewerber vorgehen müssen,
schicken Sie uns bitte auch eine Mail, Fax oder rufen Sie kurz an. Wir werden
Ihnen auch da in einer kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen, ob es Sinn macht
vorzugehen oder nicht.
HIER finden Sie einen kleinen Auszug unserer Gegnerliste.